1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Arvid Galka (im Folgenden „Grafiker”) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in Bezug genommen werden.
1.2 Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Grafiker schriftlich bestätigt werden.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.2 Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Grafiker schriftlich bestätigt werden.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde wird dem Grafiker zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Grafiker wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Grafiker haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Grafiker wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Grafiker schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Grafiker haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Grafiker wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Grafiker schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Termine
3.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Grafiker schriftlich zu bestätigen.
3.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Grafikers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Befindet sich der Grafiker in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Grafiker schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Grafikers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Befindet sich der Grafiker in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Grafiker schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Vergütung
4.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch des Grafikers für jede einzelne Leistung.
4.2 Alle Leistungen des Grafikers, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Grafiker erwachsenden Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
4.3 Sollte sich der Auftrag nachträglich erweitern, steht dem Grafiker auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Vergütungsanpassung zu, dessen genaue Höhe sich nach dem Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Leistungsvolumens zur vereinbarten Vergütung und dem tatsächliche Leistungsvolumen berechnet. Im Zweifel soll der Grafiker nach § 315 BGB eine Bestimmung nach billigem Ermessen treffen können.
4.2 Alle Leistungen des Grafikers, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Grafiker erwachsenden Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
4.3 Sollte sich der Auftrag nachträglich erweitern, steht dem Grafiker auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Vergütungsanpassung zu, dessen genaue Höhe sich nach dem Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Leistungsvolumens zur vereinbarten Vergütung und dem tatsächliche Leistungsvolumen berechnet. Im Zweifel soll der Grafiker nach § 315 BGB eine Bestimmung nach billigem Ermessen treffen können.
5. Zahlung, Eigentumsvorbehalte
5.1 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Grafiker gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Grafikers.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Grafikers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Grafiker schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Grafikers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Grafiker schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
6. Eigentumsrecht und Urheberrecht
6.1 Alle Leistungen des Grafikers, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Grafikers. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Grafikers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Grafiker dafür in Rechnung gestellten Vergütung voraus.
6.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Grafikers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grafikers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
6.3 Für die Nutzung von Leistungen des Grafikers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Grafikers erforderlich. Dafür steht dem Grafiker und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6.4 Bei der Verwendung von Schriften besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Schriftschnitte (Fonts). Der Kunde ist für die Einhaltung der vom Grafiker überreichten rechtlichen Vereinbarung mit den Rechteinhabern der Schriftschnitte verantwortlich. Er wird die Nutzungsrechte an den Schriften – soweit erforderlich – gesondert erwerben.
6.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Grafikers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grafikers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
6.3 Für die Nutzung von Leistungen des Grafikers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Grafikers erforderlich. Dafür steht dem Grafiker und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6.4 Bei der Verwendung von Schriften besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Schriftschnitte (Fonts). Der Kunde ist für die Einhaltung der vom Grafiker überreichten rechtlichen Vereinbarung mit den Rechteinhabern der Schriftschnitte verantwortlich. Er wird die Nutzungsrechte an den Schriften – soweit erforderlich – gesondert erwerben.
7. Kennzeichnung
7.1 Der Grafiker ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
8. Haftung
8.1 Der Grafiker verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
8.2 Der Grafiker verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3 Sofern der Grafiker notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Grafikers. Der Grafiker haftet nur für eigens Verschulden und für grobe Fahrlässigkeit.
8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5 Für Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen die vom Auftraggeber freigegebenen wurden, entfällt jede Haftung des Grafikers.
8.6 Der Grafiker haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
8.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Grafiker geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
8.2 Der Grafiker verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3 Sofern der Grafiker notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Grafikers. Der Grafiker haftet nur für eigens Verschulden und für grobe Fahrlässigkeit.
8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5 Für Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen die vom Auftraggeber freigegebenen wurden, entfällt jede Haftung des Grafikers.
8.6 Der Grafiker haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
8.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Grafiker geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.